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Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte durch ärztlich nachgewiesene Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Entscheidend dabei ist, ob ein anderer Beruf für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit spielen Ausbildung und das beruflich erworbene Wissen, die Arbeitsinhalte und die Gehaltseinstufung eine wichtige Rolle.
Vereinfacht gesagt darf ein angestellter Arzt nicht auf einen Beruf als Taxifahrer verwiesen werden.
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