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Bei einer Berufsunfähigkeit richten sich die Leistungen der Versicherer auch danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist. Bereits bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad eine Rente fliessen soll.
Es werden im Allgemeinen zwei Systeme angeboten:
Bei der Pauschalregelung wird die volle Rente zugesichert, wenn der Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Dabei geht jedoch derjenige leer aus, der diese Grenze nicht erreicht .
Da sich Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten allmählich entwickelt, dürfte sich für die meisten Versicherungsnehmer eher das Staffelsystem eignen. Hierbei zahlt die Gesellschaft schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte wenn er zu mindestens 75 Prozent berufsunfähig ist.
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